Das Erbrecht ist eines der sensibelsten und emotionalsten Rechtsgebiete, mit denen sich Menschen im Laufe ihres Lebens auseinandersetzen müssen. Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen Angehörige nicht nur vor einer emotionalen Herausforderung, sondern häufig auch vor komplexen rechtlichen Fragen. Wer erbt was? Wie wird ein Testament richtig ausgelegt? Und welche Rechte haben Pflichtteilsberechtigte?
In solchen Momenten ist ein Fachanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Er bietet nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch menschliches Feingefühl und Erfahrung im Umgang mit schwierigen familiären Konstellationen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Fachanwalt Erbrecht für Erbrecht – seine Aufgaben, Qualifikationen, die Kosten, typische Fallkonstellationen sowie wertvolle Tipps, wann sich der Gang zu einem Fachanwalt lohnt.


1. Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf alle Fragen rund um das Erben und Vererben spezialisiert hat. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst zahlreiche komplexe Regelungen, die für Laien oft schwer verständlich sind.
Ein Fachanwalt hat sich durch zusätzliche Ausbildung, praktische Erfahrung und nachgewiesene Fachkenntnisse auf dieses Gebiet spezialisiert.

Um den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) festgelegt sind. Dazu gehören:

  • Theoretische Kenntnisse: Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden Unterricht.
  • Praktische Erfahrung: Nachweis von mindestens 80 bearbeiteten Fällen aus dem Bereich des Erbrechts innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Fortbildungspflicht: Jährliche Weiterbildungen, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben.

Damit ist der Fachanwalt für Erbrecht ein geprüfter Spezialist, der Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten kompetent vertreten kann.


2. Warum ist das Erbrecht so komplex?

Das deutsche Erbrecht zählt zu den umfangreichsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Es regelt nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern auch zahlreiche Sonderfälle – von Pflichtteilsrechten über Testamentsgestaltung bis hin zur internationalen Nachfolgeplanung.
Die Komplexität ergibt sich aus mehreren Gründen:

  1. Individuelle Lebenssituationen: Patchworkfamilien, Auslandsvermögen oder Unternehmen im Nachlass erfordern maßgeschneiderte Lösungen.
  2. Gesetzliche Regelungen: Das BGB sieht zahlreiche Paragrafen vor, die oft nur in Kombination sinnvoll interpretiert werden können.
  3. Emotionale Faktoren: Streitigkeiten unter Erben sind häufig von Emotionen geprägt – was die rechtliche Lösung erschwert.
  4. Steuerliche Aspekte: Das Erbschaftsteuerrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die wirtschaftliche Seite des Erbens geht.

Hier kommt der Fachanwalt ins Spiel: Er kennt nicht nur die Gesetze, sondern weiß auch, wie man komplexe Nachlasssituationen rechtssicher und effizient löst.


3. Die Aufgaben eines Fachanwalts für Erbrecht

Die Aufgaben eines Fachanwalts für Erbrecht sind vielfältig. Er berät, gestaltet, vermittelt und vertritt – sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.
Die wichtigsten Tätigkeitsfelder sind:

a) Beratung bei der Nachlassplanung

Viele Menschen möchten bereits zu Lebzeiten festlegen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschieht. Ein Fachanwalt hilft bei:

  • Erstellung und Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Nachfolgeplanung für Unternehmen
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten (Schenkungen, Nießbrauch etc.)
  • Steueroptimierung im Erbfall

b) Unterstützung im Erbfall

Nach dem Tod eines Angehörigen hilft der Fachanwalt:

  • bei der Testamentseröffnung,
  • der Auslegung unklarer Testamente,
  • der Beantragung eines Erbscheins,
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • sowie der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

c) Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Kommt es zu Konflikten, vertritt der Fachanwalt die Interessen seines Mandanten – ob als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker.
Zu den typischen Streitpunkten zählen:

  • Unklare Testamente
  • Pflichtteilsverweigerung
  • Verdacht auf Testamentsfälschung
  • Ungerecht empfundene Nachlassverteilung

d) Testamentsvollstreckung

Ein Fachanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. In dieser Rolle sorgt er dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen ordnungsgemäß umgesetzt wird.


4. Typische Fälle aus der Praxis

Das Erbrecht ist kein theoretisches Feld, sondern betrifft reale Lebenssituationen. Hier einige Beispiele:

Fall 1: Streit in der Erbengemeinschaft

Mehrere Geschwister erben das Elternhaus. Einer möchte verkaufen, der andere nicht. Der Fachanwalt hilft, rechtliche Wege zur Einigung oder Teilungsversteigerung zu finden.

Fall 2: Pflichtteil wird verweigert

Ein Sohn wird enterbt, hat aber Anspruch auf den Pflichtteil. Der Anwalt berechnet den Wert und fordert ihn erfolgreich ein.